AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien
1. Angebot

a) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.

b) Inhalt und Struktur der Website sind urheberrechtlich geschützt. Reproduktion von Bildern und/oder Texten (auch auszugsweise) sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich.
2. Behandlung von Angeboten

a) Alle Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig. Erfolgt dessen ungeachtet eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zu Stande, so ist der Adressat voll provisionspflichtig.

b) Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen.

c) Die Tätigkeit für den anderen Teil ist uns gestattet. Für diesen Fall verpflichtet sich der Makler strenge Unparteilichkeit einzuhalten.

3. Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten

Ist dem Adressaten eine nachgewiesene ertragsabschlußgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der oben genannte Nachweis als ursächlich für den Vertragsschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Vergütungsanspruch

Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht) wird die vereinbarte Provision, gemäß Exposé, geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von dem in den Überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.

a) Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluß über das nachgewiesene bzw. das vermittelte Objekt fällig.

b) Dem Vergütungsanspruch wird der vereinbarte Gesamtkaufpreis bzw. der vereinbarte Miet- oder Pachtzins zugrunde gelegt.

c) Der Vergütungsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, sowie wenn die Übertragung des Verfügungsrechtes an dem Grundstück in andere Rechtsform als durch den Vertrag erfolgt.

d) Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder in Folge Anfechtung hinfällig ist oder aus einem sonstigen Grund den der Aufraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.

e) Die vereinbarte Provision, gemäß Exposé, ist auch zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 2 Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen wird.

f) Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen, soweit dies nicht gegen anderweitige landesrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Makler informiert den Auftraggeber nach Beauftragung vom Doppelauftrag.

g) Im Übrigen ergeben sich die Pflichten des Maklers aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Maklervertrag.

5. Ersatzgeschäft

a) Wird statt des Kaufes eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Vermittlungsgebühr zu zahlen. Bei der Vermietung von Wohnraum sind es 2,38 Kaltmieten inkl. 19% MwSt. Bei Gewerberäumen sind es 3,57 Kaltmieten inkl. 19% MwSt. und bei Verpachtung sind es 2,38 Jahrespachten inkl. 19% MwSt.

b) Sofern binnen einer Frist von 2 Jahren nach Abschluss des oben erwähnten Rechtsgeschäft mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Vermittlungsgebühr. Bei Ausübung eines vermittelten Vorkaufsrechtes entfällt eine zeitliche Begrenzung.
6. Nebenabreden oder Änderungen

Nebenabreden oder Änderungen zu diesem Vertrag können lediglich schriftlich getroffen werden. Von dem Erfordernis der Schriftform kann nicht durch mündliche Vereinbarung befreit werden.
7. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Röbel/Müritz. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile von diesen Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist so auszulegen oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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